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07.07.2014, 13:22 Uhr
Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr wird erhöht

Der gemeinsame Einsatz hat sich gelohnt. Die Aufwandsentschädigung für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr in Berlin wird nun nach 19 Jahren endlich erhöht.


Bereits seit Langem setzte ich mich für das Ehrenamt und ganz besonders die Freiwillige Feuerwehr ein. Die Wertschätzung des tagtäglichen Einsatzes der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ist mir dabei ein wichtiges Anliegen, welches ich auch im Rahmen meiner politischen Arbeit gerne verfolge. Gerne habe ich daher Anfang des Jahres auch die Schirmherrschaft für die Verleihung der Berliner Flutmedaille in der Direktion-Nord übernommen und mich für eine Stärkung des Ehrenamts eingesetzt. Mit meiner Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Freiwilligen- und Jugendfeuerwehr Berlin-Hellersdorf unterstütze ich die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr ganz privat.

Neben der öffentlichen Danksagungen und Anerkennungen der geleisteten Ehrenamtsarbeit bedarf es jedoch, insbesondere bei der Freiwilligen Feuerwehr, auch einer finanziellen Entschädigung für die Einsätze rund um die Uhr und an 365 Tagen im Dienste unserer öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Höhe der Entschädigung wurde trotz deutlich gestiegener Einsatzzahlen und weiterer Faktoren leider seit 19 Jahren nicht angepasst. In zahlreichen Terminen mit der Berliner Feuerwehr, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und auch den Landesbeaufrtragten der Freiwilligen Feuerwehr habe ich mir ein eigenes Bild von der Situation gemacht.

Gemeinsam mit meinen Kollegen in der CDU-Fraktion und unserem Innensenator Frank Henkel habe ich mich sodann  für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 3,50 EUR pro Stunde eingesetzt. Dieses Engagement für die Freiwillige Feuerwehr war letztlich erfolgreich. Der Innensenator hat in der vergangenen Woche die entsprechende Verordnung erlassen (Link zur Pressemitteilung).

Die Erhöhung der Pauschalbeträge wird nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin Ende 29. KW / Anfang 30. KW wirksam.

Ich freue mich sehr über diesen Erfolg und werde mich auch weiterhin für das Ehrenamt und seine tatkräftigen Helfer engagieren, worüber ich Sie gern an dieser Stelle auf dem Laufenden halte.


aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 07.07.2014, 14:12 Uhr
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