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01.11.2022, 07:01 Uhr
Update: Grundsteuerreform

Nach unserer großen Informattionsveranstaltung zur Grundsteuer heute eine gute Nachricht. Die Frist zur Abgabe wird, wie wir schon lange gefordert haben bis zum 31. Januar 2023 verlängert. . Das von Berlin gewählte Verfahren im Zuge der Grundsteuerreform ist eine Zumutung für alle Betroffenen. Anders als in den anderen Bundesländern wurden die Steuerzahler weder schriftlich informiert, noch gibt es Unterstützung und Service von den Finanzämtern.

Die Berliner haben jetzt bis zum 31. Januar 2023 Zeit zur Abgabe Ihrer Anträge. Berlin muss jetzt aber auch den Service-Turbo zünden. Die Finanzverwaltung muss alle Betroffenen anschreiben, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben.

Außerdem werden wir als CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin ein eigenes Besteuerungsmodell für Berlin einbringen, welches gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) entwickelt worden ist und die Ungerechtigkeit, die der derzeitige Senat für Grundstückseigentümer im Ostteil Berlins festsetzen will, beenden soll.
 
Dies wird auch für mich persönlich ein Punkt sein, von dem man eine Zustimmung für eine neue Landesregierung im Frühjahr des nächsten Jahres abhängig machen muss.

Bis dahin finden Sie nachstehend alle Fakten und Informationen zur Grundsteuererklärung:

Was müssen Sie jetzt tun?

Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen sowie von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sind verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Hier sind folgende Angaben zu machen:

    Steuernummer
    zuständiges Finanzamt
    Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
    Grundbuchblatt (freiwillige Angabe)
    Flurstücksnummer
    Fläche des Grundstücks
    Miteigentumsanteil
    Art des Grundstücks
    Fläche des Grund und Bodens
    Gebäudeflächen
    Gebäudealter
    Art der Nutzung
    Bodenrichtwert

Grundsätzlich muss die Grundsteuer elektronisch über das ELSTER-Portal erklärt werden. In begründeten Ausnahmefällen können Sie die Erklärung auch per Papierformular abgeben. Dieses Formular müssen Sie beim Finanzamt beantragen.

Was bedeutet das für Eigentümer von Häusern und Wohnungen?

Da die bisher niedrigen Einheitswerte durch das im Scholz-Modell verankerte Ertragswertverfahren ersetzt werden, steigen die Grundsteuerbeträge in den östlichen Bezirken Berlins um das 2- bis 5-fache. Berechnungen des Verbands der deutschen Grundstücknutzer e. V. zufolge, kann sich mit dem Scholz-Modell in Berlin die Grundsteuer für durchschnittliche Einfamilienhäuser im Ostteil der Stadt von 346,47€ auf 921,74€ fast verdreifachen. In Brandenburg dagegen wird die Steuer lediglich von 208,25€ auf 350,73€ steigen. Dies liegt vor allem daran, dass in den östlichen Bezirken geringere Einheitswerte gelten als in denen westlich des Brandenburger Tores. Da das Gesamtsteueraufkommen laut Beschluss des Verfassungsgerichts mit Einführung der Reform nicht steigen darf (Aufkommensneutralität), kommt es durch das Scholz-Modell zu einer Umverteilung zwischen Ost und West. Während die Grundsteuer in den östlichen Bezirken deutlich steigen wird, sinkt sie im Westteil der Stadt.

Was bedeutet das für Mieter?

Für Mieter im Osten wird die Grundsteuer ebenfalls zu Kostensteigerungen führen, denn die Grundsteuer ist Teil der Betriebskosten.

Was sind meine Forderungen?

Mit einem Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus fordert die CDU-Fraktion auf meine Initiative hin, gestaffelte Abschläge, vergleichbar mit steuerlichen Freibeträgen, bei der Steuermesszahl anzuwenden, so dass es bei Grundstücken im Osten der Stadt zu keinen Mehrbelastungen kommt. Darüber hinaus ist in diesem Gesetzesantrag eine Härtefallregelung vorgesehen und das Einfrieren des Steueraufkommens auf den Wert des Jahres 2024.

Mit einem weiteren Antrag im Abgeordnetenhaus fordern wir, alle Betroffenen umgehend schriftlich über die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung zu informieren. Die entsprechenden Schreiben sollen neben einer allgemeinverständlichen Erläuterung auch alle zur Abgabe der Erklärung erforderlichen Angaben enthalten, soweit sie den Ämtern bereits bekannt sind. Zudem sollen die Berliner eine unkomplizierte Möglichkeit zur analogen Übermittlung der Daten erhalten. Die dafür notwendigen Formulare sollen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen zum Download bereitgestellt werden.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Verband der deutschen Grundstücksnutzer e.V.
Senatsfinanzverwaltung
Steuerämter
Umsetzung der Grundsteuerreform - Aktueller Stand der Erklärung und Bescheide

Umsetzung der Grundsteuerreform - Ermittlung des Grundsteuerwertes

Umsetzung der Grundsteuerreform
Auswirkungen der Grundsteuerreform in Berlin

Weitere Informationen:

Informationsveranstaltung zum Thema Grundsteuer

aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 31.10.2022, 17:25 Uhr
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