Bereits im Juli hatte ich Sie an dieser Stelle über die Entwicklung rund um die Gutenbergstraße informiert und eine Nachfrage beim Bezirksamt zu der geplanten Bebauung sowie zur Reduzierung der Verkehrsbelastung angekündigt.
In der Zwischenzeit liegt mir eine Antwort aus dem Bezirksamt vor. Bezirksstadträtin Witt (Die Linke) teilte mir darin mit, dass "in der Gutenbergstraße alle Maßnahmen, die zu einer Verkehrsberuhigung betragen können, in den letzten Jahren umgesetzt wurden. Aus diesem Grund werden keine weiteren Maßnahmen mehr durchgeführt. Die Gutenbergstraße ist eine Verbindungsstraße im öffentlichen Straßenland und darf dementsprechend von jedem genutzt werden."
Eine Entlastung der Anwohner und eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ist nach dieser Aussage vom Bezirksamt in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten. Diese Entscheidung der Stadträtin ist für mich angesichts der täglichen Fahrzeugkolonnen in der Gutenbergstraße nicht nachvollziehbar und ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Anwohner.
Die Antwort der Bezirksstadträtin bezüglich der Baumaßnahme auf dem Grundstück Gutenbergstraße 25 ist leider nicht weniger überraschend und unverständlich. Entgegen der bisher bekannten Informationen entstehen durch den Umbau letztlich 64 Zimmer mit Boardinghouse / Hostelnutzung/ Serviceapartment.
In der Antwort heißt es: "Untergeschoss und Erdgeschoss sind für eine Hostelnutzung vorgesehen. Im 1. und 2. Geschoss entsteht ein Boardinghouse/Serviceapartment. Der Zugang zu Hostel und Boardinghouse erfolgt über eine Rezeption in dem erweiterten eingeschossigen nördlichen Anbau.
Mit den Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes durfte begonnen werden; Maßnahmen zum eingeschossigen nördlichen Anbau bedürfen vorher noch der Vorlage eines Prüfberichtes über den geprüften Standsicherheitsnachweis. Aussagen zum Abschluss der Baumaßnahmen können derzeit durch die Bauaufsicht nicht getätigt werden.
Das Grundstück Gutenbergstraße 25 befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans 10-59 (Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 30.11.2012 auf S. 384). Die Zulässigkeit eines Vorhabens beurteilt sich damit auf der Rechtsgrundlage des § 30 Abs. 1 BauGB danach, ob es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Für das Grundstück Gutenbergstraße 25 wurde ein Allgemeines Wohngebiet (WA 2), mit einer GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8, offene Bauweise sowie eine Zweigeschossigkeit festgesetzt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein ehemaliges Bürogebäude mit vier Vollgeschossen und einem Flachdach. Dieses Gebäude war seit längerer Zeit leerstehend.
[...]
Bereits im Bestand geht das ehemalige Bürogebäude weit über den Rahmen der festgesetzten Nutzungsart und der Nutzungsmaße hinaus. Der B-Plan 10-59 hat explizit ausgeführt, dass nur ausnahmsweise zulässige Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO nicht ausgeschlossen werden und deren Zulässigkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung erfolgen soll.
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen zur Nutzungsänderung wurde festgestellt, dass das Vorhaben ausnahmsweise nach § 4 Abs. 3 BauNVO als Beherbergungsgewerbe bzw., soweit eine Nutzung auch als Boardinghouse beabsichtigt ist, als Wohn- oder wohnähnliche Nutzung zulässig ist, da es sich hier um eine Umnutzung im Bestand handelt und nicht in funktionellem Widerspruch zur Gebietsart (Allgemeines Wohngebiet) steht.
Die damit verbundenen Auswirkungen, wie z.B. Häufigkeit des An-, und Abfahrverkehrs, auf die nähere Umgebung führen nicht zur Gebietsunverträglichkeit im Einzugsbereich des Beherbergungsbetriebes. Die nunmehr beantragte Anzahl der Unterbringungsmöglichkeiten, 64 Zimmer, steht nicht im Widerspruch zu den Festsetzungen auf dieser Fläche mit der Zweckbestimmung des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes."
Angesichts der nunmehr bekanntgewordenen Hostelnutzung mit 64 Zimmer befürchte ich eine erhebliche Verkehrs- und auch Parkbelastung in der Gutenbergstraße. Bezirksstadträtin Witt (Die Linke) darf die Anwohner mit diesem Problem nicht alleine lassen. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen.
Weitere Informationen:
Entwicklung rund um die Gutenbergstraße
Drs. 0523/IX Verkehrssicherheit in der Gutenbergstraße erhöhen
Drs. 0525/IX Verkehrs- und Parksituation in der Gutenbergstraße sowie im Hertwigswalder Steig
1. Update: Planungen für das Grundstück Gutenbergstraße 25
Planungen für das Grundstück Gutenbergstraße 25