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22.02.2024, 12:56 Uhr
Rückblick Veranstaltung "E-Rezept"

Neben der Frage nach Arztterminen erreichen mich auch immer wieder Fragen nach dem neuen "E-Rezept". Aus diesem Grund habe ich am 21.02.2024 gemeinsam mit Apotheker Frank Lietzmann von der Apotheke „Am Cecilienplatz“ zu einer Informationsveranstaltung "E-Rezept" in unserem Treffpunkt bürgernAH eingeladen.

Ein herzliches Dankeschön für den guten Austausch an Herrn Lietzmann, der geduldig die Fragen der Teilnehmer beantwortet hat. Für alle, die nicht teilnehmen konnten, habe ich hier nochmal die wichtigsten Infos zum neuen E-Rezept zusammengestellt:

Die Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts für Vertragsärzte besteht seit dem 1. Januar 2024. Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 dazu verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen.

Die Einführung des E-Rezepts beginnt zunächst mit der Verschreibung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Ärztinnen und Ärzte wählen in ihrer Verordnungssoftware das gewünschte Medikament aus und unterzeichnen das Rezept mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis am Computer.

Patienten haben verschiedene Möglichkeiten das E-Rezept in der Apotheke einzulösen:

Über die E-Rezept-App: Der Rezeptcode wird direkt auf das Smartphone der Patienten übertragen. Hierfür benötigen sie ein NFC-fähiges Smartphone und eine entsprechende Gesundheitskarte samt PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ ist auch eine Anmeldung über die E-PA-App der Krankenkasse möglich.

Mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Durch das Einstecken der eGK autorisiert der Patient die Apotheke, das E-Rezept aus dem E-Rezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur abzurufen und zu verarbeiten. Dieses Verfahren steht allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung, da weder eine spezielle Version der eGK noch eine PIN erforderlich ist.

Mit einem sogenannten Token-Ausdruck: Auf Wunsch können Patienten einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode erhalten und diesen für die Einlösung verwenden.

Nicht für alle Verordnungen und Medikamente wird derzeit das E-Rezept verwendet. Bestimmte Rezepte werden weiterhin in Papierform ausgestellt, wie u.a.:

- Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (z.B.      Verbandmittel und Teststreifen)
- Verordnung von Hilfsmitteln
- Verordnung von Sprechstundenbedarf
- Betäubungsmittelrezepte

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema E-Rezept haben, schreiben Sie mir gerne an newsletter@alexander-j-herrmann.de oder fragen Sie Herrn Apotheker Frank Lietzmann und sein Team in der Apotheke „Am Cecilienplatz“.

Weitere Informationen:

Rückblick Finissage mit Lesung

Einladung zur Finissage mit Lesung
Vernissage Petra Wölfel-Schneiders Illustrationen
Ausstellungseröffnung "Das bin ich" vom Medienprojekts Berlin im Treffpunkt bürgernAH
Ausstellung der Malerin Dalita Presuhn
Vernissage "Lightpainting" von Bernd Gebhardt
Vernissage "Popstract" von Maria Henning
aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 13.03.2024, 16:50 Uhr
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